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GUT ZU WISSEN
► Darf ich meine aufblasbare
Rettungsweste in's Flugzeug nehmen?

Ja, man darf seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen. Jeder Passagier darf je eine Rettungsweste mit maximal zwei (2) CO₂-Patronen und nicht mehr als zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen. Die bis Ende des Jahres 2018 geltenden Beschränkungen für CO₂-Patronen in Rettungswesten, die häufig zu Fehlinterpretationen geführt haben, wurden aufgehoben.
Ausführliche Informationen unter:
► Wie alt ist meine Rettungsweste?

Das "wahre" Alter , respektive das Produktions-Datum Ihrer Rettungsweste können Sie auf dem "INFO-FELD", welches auf dem Schwimmkörper aufgedruckt ist erfahren.
Auf der ersten Zeile mit dem "Fabrik-Symbol" ist das Fabrikations-Datum
mit Monat und Jahr (im Beispiel 06/2016) vom Hersteller aufgedruckt.
Unterhalb dem "Wartungs-Feld" ist das Produktions-Datum verschlüsselt nochmals aufgeführt. Die ersten zwei Ziffern beziehen sich auf das Produktionsjahr (im Beispiel: 16) Die letzten 3 Ziffern (im Beispiel: 178) "versteckt" - der Produktions-Tag und Monat.
Im aufgezeigten Beispiel wurde die Rettungsweste am 27. Juni 2016 produziert.
► H I N W E I S:
- Bevor Sie Ihre Rettungsweste uns zur Wartung bringen oder senden, vergewissern Sie sich v o r h e r über das Alter Ihrer Rettungsweste. Vielleicht ist die Lebensdauer bereits abgelaufen?
► Muss ich meine Rettungsweste warten oder
kontrollieren lassen?
► Wie ist eine Rettungsweste aufgebaut?
► Meine Rettungsweste hat sich aufgeblasen, was kann ich tun?
► Selbst wieder klarmachen ? JA, aber bitte nicht so !!
► Wie funktioniert die Auslöse- vorrichtung meiner aufblas- baren Rettungsweste?